Visabestimmungen für Thailand
Visabestimmungen für Thailand sind von entscheidender Bedeutung für Reisende, die dieses faszinierende Land besuchen möchten. Thailand, mit seiner reichen Kultur, atemberaubenden Landschaften und pulsierenden Städten, zieht jedes Jahr Touristen aus aller Welt an. Die Visabestimmungen variieren je nach Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Aufenthaltsdauer, daher ist es wichtig, sich im Voraus über die erforderlichen Dokumente zu informieren, um einen reibungslosen und stressfreien Aufenthalt zu gewährleisten.
Visa für Thailand unterscheiden sich nach Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltszweck. Generell benötigt jeder Einreisende eines anderen Staates für den offiziellen Aufenthalt im Land ein gültiges Visum.
Das „30-day-visa“, wie es die thailändischen Behörden bezeichnen, ist eine „Tourist Visa Exemption“, eine Visa-Befreiung. Nach deutschem Verständnis ist dieses „Tourist-Stay“ (genehmigungsbefreit) einer Aufenthaltsgenehmigung ähnlich. Für einen normalen Urlaubsaufenthalt bis zu 4 Wochen (30 Tage) benötigen die meisten Europäer (Deutsche, Österreicher, Schweizer, Engländer, Franzosen etc.) also kein „echtes“ Visum. Sie erhalten bei Ein- und Ausreise mit dem Flugzeug jeweils einen Stempel, den Aufenthaltsgenehmigungsvermerk mit Datum in den Pass oder auf das Ein- und Ausreiseformular, das dann in den Pass geheftet wird. Der Pass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch 6 Monate gültig sein, zudem belegt das Rückflugticket den Ausreisewillen. Eine Verlängerung dieser Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Für längere Aufenthalte und nicht rein touristische Motive ist ein Visum, persönlich oder per Post, bei einer thailändischen Auslandsvertretung, der Botschaft oder den Konsulaten Thailands in den jeweiligen Heimatländern, zu beantragen. Antragsformulare können auch aus dem Internet geladen werden, ebenso wie die Informationen über erforderliche Unterlagen und Nachweise wie Reisepass, Flugticket-Kopie/Buchungsbestätigung, Hotelreservierung, zwei aktuelle Passfotos – bis hin zum Sprachtest. Jeder Antragsteller benötigt ein eigenes Antragsformular. Auch Kinder benötigen einen eigenen Pass, da die thailändische Einreisebehörde weder den deutschen Kinderausweis noch den Eintragung im Elternpass akzeptiert – gilt auch für das „30-day-Visa“.
Die „non immigrant visa“ (auch Tourist-Visum genannt) decken einen Zeitrahmen von 60 Tagen bis zu 180 Tagen ab. Immer nach Ablauf von 60 Tagen kann eine erneute Einreise erfolgen, die im Pass vermerkt wird. Aufenthalte über 90 Tage hinaus müssen zusätzlich den Behörden vor Ort gemeldet werden. Das gilt auch für Geschäftsleute mit einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis.
Die Unterteilung der „non immigrant visa“ berücksichtigt Kriterien wie Arbeitsaufnahme, Art der Beschäftigung und Einreisehäufigkeiten.
Die Kategorie „O“ für Ehepartner und Kinder thailändischer Staatsbürger sowie Rentner, die keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen, wird nochmals unterteilt in „O/S“ für single entry = eine Einreise bei 90-tägigem Aufenthalt und „O/M“ für multiple entry = mehrmaliges Einreisen. Immer nach 90 Tagen muss eine Aus-und Einreise erfolgen, um die Bedingungen dieser einjährigen Aufenthaltsgenehmigung zu erfüllen. Eine „O/ A“-Kennzeichnung trägt das Jahresvisum ohne Aus-Einreisevorschriften, das z. Zt. nur die Berliner Botschaft erteilt. Ein „O/B“ ist ein Jahresvisum mit „multiple entrys“ für Geschäftsreisende, Geschäftsbetreiber und im Land arbeitende Ausländer. „O/ED“ ist ausländischen Schülern, Studenten, Professoren, Lehrern an thailändischen Lehrinstituten vorbehalten. Es handelt sich um ein Jahresvisum, das dennoch alle drei Monate verlängert werden muss.
„M“ steht für Medien und wird von Journalisten, Bildberichterstattern sowie Film- und TV-Crews benötigt.
Ein „immigrant-visa“ (Einwanderungs-/Daueraufenthaltserlaubnis) erhalten meist ausländische Ehegatten, die damit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis vom Labour Department erhalten können.
Alle Visa sind seit April 2011 kostenpflichtig und bei Antragstellung sofort in bar zu bezahlen. Es besteht im Falle einer Einreise-Verweigerung keine Erstattungspflicht. Die Einreise muss innerhalb der folgenden drei Monate nach der Visumserteilung durchgeführt werden. Da Visa aller Kategorien dem Status einer „geprüften Einreiseempfehlung“ entsprechen, ist der für die Aufenthaltsgenehmigung durch die Beamten des Immigration Office erteilte Stempel an Flughäfen und Grenzübergängen schlussendlich die einzige legitime Eintrittskarte ins Königreich der Thailänder.
Für Aufenthalts-Verlängerungen ist in Thailand das Immigration Office mit Sitz in Bangkok und größeren Urlaubsorten zuständig. Missbräuchliche „Umgehungspraktiken“ wie die Taktik der „Visa Runners“, die alle 30 Tage kurzfristig über die Grenze nach Malaysia, Kambodscha, Myanmar (Burma) oder Laos wechseln und bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum erhalten (besser gesagt: ergaunern), führten bisher dazu, dass einem über den Landweg einreisenden „farang“ (Ausländer) nur noch eine 15-tägige Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird.
Mit korrekten Aufenthaltspapieren sind Ausländer die, wenn sie einer Tätigkeit nachgehen auch Steuern zahlen und Urlaubmachende im Land des Lächelns immer herzlich willkommen.